Allgemeine Agentur- und Geschäftsbedingungen

AGB´s der Think-Theatre GmbH – Stand 01.01.07

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen der TT GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen. Für Folgeverträge gelten sie in der jeweils gültigen Fassung auch dann, wenn im Einzelfall nicht noch ein-mal auf sie verwiesen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der TT GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

Der Kunde kann gegen Forderungen der TT GmbH nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Forderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemei-nen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die in ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, Regelung zu ersetzen.

 

2. Vertragsschluss

Die Angebote der TT GmbH sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst dann als von der TT GmbH angenom-men, wenn diese den Auftrag schriftlich bestätigt hat, sofern die TT GmbH nicht anderweitig, etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

 

3. Leistung und Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, wird der Honoraranspruch der TT GmbH für jede einzelne Leistung fällig, sobald diese erbracht wurde. Die TT GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, auch ohne Teil-leistungen erbracht zu haben. Alle Leistungen der TT GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind vom Kunden gesondert zu entlohnen. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der TT GmbH. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Vergütungssätze der TT GmbH zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. Alle der TT GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. die Beauftragung von Kurierdiensten, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kun-den zu ersetzen.

 

Kostenvoranschläge der TT GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn allerdings abzusehen ist, dass die tatsächli-chen Kosten die von der TT GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die TT GmbH den Kunden auf für die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Hinweises auf die höheren Kosten schriftlich widerspricht. Ändert ein Kunde den Auftrag oder kündigt ihn unberechtigt, wird er der TT GmbH alle angefallenen Kosten ersetzen (ein-schließlich evtl. ausfallender Provisionen, Honorare und angefallener Zeitkosten) und sie von allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag gegenüber Dritten freistellen. Im Falle des Abbruchs von Aufträgen erwirbt der Kunde auch nach der Bezahlung der Vergütung an den bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Kon-zepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich an die TT GmbH zurückzugeben. Ein vom Kunden geschuldetes Entgelt wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug mit Zugang der Rechnung sofort fällig.

 

Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den Honorar- und Vergütungsansprüchen um Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zuzüglich zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es bei unbarer Zah-lung auf die endgültige Gutschrift auf dem Konto der TT GmbH an. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in einer Höhe von mindestens 10% p.a. verpflichtet, es sei denn, er kann nach-weisen, dass der TT GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. Die TT GmbH kann ggf. einen höheren Verzugsscha-den nachweisen.

 

4. Eigentumsvorbehalt und Nutzungen

Alle Leistungen der TT GmbH einschließlich Konzeptionen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Rohkonzepte, Negative, Dias), auch Teile hieraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der TT GmbH und können von der TT GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Im Übrigen bleiben alle Rechte bei der TT GmbH, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Änderungen von Leistungen der TT GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der TT GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der TT GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist abhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der TT GmbH erforderlich. Dafür stehen der TT GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für den Fall der nicht genehmigten Nutzung, insbesondere der unbefugten Weitergabe an Dritte, steht der TT GmbH eine Vertragsstrafe zu, deren Höhe in das Ermessen der TT GmbH gestellt ist und deren Höhe und Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Dabei vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass als angemessen auf jeden Fall der vom Kunden aus der Weitergabe erzielte Vermögensvorteil gelten soll, mindestens jedoch der Be-trag, den der Kunde für die Übertragung dieser Rechte an die TT GmbH gezahlt hat. Soweit der Kunden nachweist, dass der entstandene Schaden geringer ist als die hier festgelegte Schadenspauschale, obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast.

 

5. Mitwirkung / Durchführung

Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, an der Vertragserfüllung mitzuwirken. Alle Leistungen der TT GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Abzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Tagen nach Zugang freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Auf Anforderung der TT GmbH ist der Kunde bei erforderlichen Test- und Abnahmeläufen persönlich anwesend. Kommt der Kunde seiner ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht nach und verzögern sich hierdurch die Zeitabläufe, geht dies allein zu Lasten des Kunden. Setzt die TT GmbH dem Kunden für seine Mitwir-kungspflicht eine Nachfrist und verstreicht diese fruchtlos, ist die TT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihr anderweitig zustehende gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

 

Die TT GmbH darf Dritte mit Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen im Ganzen oder in Teilen beauftragen. Die TT GmbH ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der TT GmbH eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen gewährt hat, es sei denn, es handelt sich um ein Fixgeschäft. Die Frist beginnt mit dem Zu-gang eines Mahnschreibens an die TT GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz wegen Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit der TT GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die TT GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit von der Einhaltung des vereinbarten Termins.

 

6. Haftung des Kunden

Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übergebenen digitalen Daten frei von Viren, Trojanischen Pferden und ähnlichen Programmen sind.

 

7. Haftung der TT GmbH

Die TT GmbH haftet dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Ver-letzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung vom Grunde her auf solche Schäden begrenzt, mit denen typischerweise gerechnet werden kann, und von der Höhe her auf insgesamt den zweifachen Betrag der geschuldeten Vergütung, maximal jedoch in Höhe der von der TT GmbH in Absprache mit dem Kunden abgeschlosse-nen Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die TT GmbH haftet ferner nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. So-weit die TT GmbH wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haftet, beschränkt sich die Haftung auf diejeni-gen Schäden und Folgeschäden, vor denen der Kunden durch die Zusicherung geschützt werden sollte. Für die Wieder-beschaffung von Daten haftet die TT GmbH nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten unter Beachtung der für einen vernünftig handelnden Anwender geltenden Maßstäbe so gesichert wurden, dass aus diesen Sicherheits-kopien mit vertretbarem Aufwand der Datenbestand reproduziert werden kann. Soweit die TT GmbH auf Anweisung des Kunden Fremdleistungen im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, hat die TT GmbH nicht für die Leistungen des Dritten einzustehen. Jegliche Haftung der TT GmbH für aus der Inanspruchnahme der Dritten resultierenden Schäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Kunde der TT GmbH den Mehraufwand zu vergü-ten, der von dem Dritten verursacht wird. Der Kunde sichert daher zu, dass er zu beauftragende Dritte sorgfältig und gewissenhaft auswählt.

 

8. Schutzrechte

Beeinträchtigt eine vertragsgemäße Nutzung der geschuldeten Leistung die Schutzrechte Dritter, hat die TT GmbH die Wahl, ob sie eine Lizenz von Dritten erwirbt, die Leistung ändert oder austauscht. Der Kunde sichert zu, dass ihm die erforderlichen Rechte an allen Unterlagen und insbesondere Konzepten, Abbildungen und Texten zustehen, die er der TT GmbH übergibt. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet er in der Höhe unbegrenzt und stellt die TT GmbH bei Inan-spruchnahme in voller Höhe frei. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechts-verletzungen geltend machen. Der jeweils Verantwortliche entscheidet – nach Rücksprache mit der anderen Partei – über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen. Er übernimmt die dabei entstehenden Kosten.

 

9. Veranstaltungen

Bühnenpläne und Anforderungen an vom Kunden zu stellende Ausrüstung, Technik und entsprechendes Personal wer-den Vertragsbestandteil für den jeweiligen Auftrag. Die Anforderungen hat die TT GmbH dem Kunden in einem ange-messenen Zeitraum vor dem Veranstaltungstermin schriftlich vorzulegen. Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde das Catering für Künstler und Techniker sowie Übernachtungen in Einzelzimmern zum 4-Sterne-Standard in der Nähe des Spielorts. Sollte der Kunde kein angemessenes Catering stellen, so ist die TT GmbH berechtigt, je Crewmitglied den aktuell geltenden Spesensatz je Produktionstag inkl. Auf- und Abbautage zu berechnen. Sollte keine den oben aufgeführten Maßgaben entsprechende Unterkunft gestellt werden, ist die TT GmbH berechtigt eine Unterkunft selbst zu buchen und entstehende Kosten an den Kunden weiterzuberechnen.

 

Für nicht erbrachte Leistungen im Falle einer Kündigung oder Absage durch den Kunden ist ein Ausfallhonorar in folgender Höhe fällig: 25% bei Absage bis 10 Wochen vor dem Event, 50% bei Absage bis 4 Wochen vorher, 75% bei Absage bis 1 Woche vorher sowie 100% bei Absage innerhalb der letzten 7 Tage. Das Verschieben eines Veranstal-tungstermins gilt als Absage. Eine Anrechnung des Ausfallhonorars kann verhandelt werden.

 

Bei nicht von der TT GmbH zu vertretendem Ausfall eines Künstlers ist die TT GmbH berechtigt, einen Ersatzkünstler zu stellen. Bei schuldhaftem Nichterscheinen eines Künstlers haftet die TT GmbH lediglich gemäß Ziffer 7. dieser Allge-meinen Geschäftsbedingungen. Alle Rechte an künstlerischen und konzeptionellen Leistungen liegen bei der TT GmbH oder bei den durch sie vertretenen Künstlern. Jede über Tagesmedienberichterstattung hinausgehende Nutzung oder Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für Film-, Ton- und Bildaufnahmen für interne Verwen-dungszwecke, z.B. Dokumentationen.

 

10. Werbung

Die TT GmbH ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen Dritter als Beispiel der eigenen Tätigkeit im Rahmen von Werbung und Marketing vorzuführen und zugänglich zu machen. Sollte der Kunde eine Audio-, Video-, und/ oder Fotodokumentation der Veranstaltung anfertigen, stellt er dem Think Theatre Rohmaterial sowie Endschnitte der entsprechenden Dokumentation kostenfrei zum Kopieren zur Verfügung oder fertigt Kopien des gewünschten Mate-rials gegen Erstattung der Kosten an. Hiervon ausgenommen sind solche Daten, die Geschäftsgeheimnisse des Kunden darstellen.

 

11. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle während dieses Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen über den Vertragspartner geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen besonders für alle Informa-tionen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Es ist der anderen Partei untersagt, die erhaltenen Geschäftsgeheimnisse mittelbar oder unmittelbar gewerblich zu nutzen oder damit im Zusammenhang stehende Schutzrechte zu beantragen. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Kündigung des Vertrages nicht berührt. Die aus ihr folgenden Pflichten erlöschen 2 Jahre nach Beendigung oder Kündigung des Vertrages.